HAUSORDNUNG
Wohnhausanlage Siegfriedgasse 13
Benützung der allgemeinen Teile des Hauses
Stiegen, Gänge, Aufzug und Grünanlagen sind im Interesse aller EigentümerInnen, sauber zu halten. Für die Beseitigung von Schäden oder Verunreinigungen, welche im Verantwortungsbereich von einzelnen WohnungseigentümerInnen liegen (z.B. Reparatur- und sonstige Arbeiten, Lieferungen, etc.), haben die jeweiligen WohnungseigentümerInnen aufzukommen.
Zur Vermeidung witterungsbedingter Schäden ist dafür Sorge zu tragen, dass Türen und Fenster auf den allgemeinen Flächen der Wohnhausanlage bei Wind, Regen, Schnee und Frost ordnungsgemäß geschlossen werden.
Die Aufzugsanlage ist gemäß Anleitung zu benützen. Der Aufzug ist als Personenaufzug zugelassen und daher nur für Personenbeförderungen bzw. Traglasten zu verwenden. Der Transport von sperrigen Gegenständen ist untersagt. Die Anlage darf nicht beschädigt oder verunreinigt werden.
Der Aufenthalt des Aufzuges in den einzelnen Geschoßen ist auf das für die Benützung unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Über Schäden baulicher Art, für deren Beseitigung die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig ist, ist die Hausverwaltung zu informieren. Diesbezügliche Aufträge sind ausschließlich von der Hausverwaltung zu erteilen.
Brandschutz und Fluchtwege
Die Treppen, Gänge, Zugänge zu den Kellerabteilen etc. dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen und auf Grund der Verpflichtung zur Freihaltung der Fluchtwege nicht mit Möbeln, Fahrrädern, Kinderwägen oder sonstigen Gegenständen verstellt werden.
Im Interesse des Brandschutzes dürfen keine leicht entzündlichen Gegenstände (wie Packmaterial, Papier- und Zeitungspakete, Matratzen, Feuerwerkskörper, brennbare Flüssigkeiten, etc.) in den Einlagerungsräumen gelagert werden.
Das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen ist aus Gründen des Brandschutzes, aber auch der Rücksichtnahme auf Nichtraucherlnnen, in allen allgemeinen Teilen der Wohnhausanlage, (Ausnahme: Garten - siehe Benützung des Gartens) verboten.
Die Türe von der Garage bzw. vom Garten zum Stiegenhaus, darf aus Sicherheitsgründen (Fluchtwege!) nicht zugesperrt bzw. versperrt werden.
Benützung der Wohnungen
Die EigentümerInnen bzw die Mieter und Bewohner erklären sich bereit, ihre Wohnungen regelmäßig und ausreichend kurz zu lüften (stoßlüften) sowie in der kalten Jahreszeit konstant über 10 Grad Raumtemperatur warm zu halten.
Aus versicherungstechnischen Gründen sollen die Wohnungs-Hauptwasserhähne bei einer längeren Abwesenheit (mehr als 72 Stunden) zugedreht werden, da die Gebäudeversicherung bei Schäden nicht verpflichtet ist, Kostenersatz zu leisten.
Schäden an Toilettenanlagen sind umgehend von den jeweiligen WohnungseigentümerInnen des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts, auf eigene Kosten beheben zu lassen.
Notwendige Reparaturarbeiten in der Wohnung sind prinzipiell tagsüber von Montag bis Freitag durchzuführen. In Ausnahmefällen können diese, sofern dies nicht anders möglich ist auch Samstags - nach Rücksprache mit den WohnungseigentümerInnen der angrenzenden Wohnungen - durchgeführt werden.
An Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ist unbedingt Ruhe zu halten.
Müll und Abfälle
Hausmüll und sonstige Abfälle (Altpapier) gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Kartons sind zu zerkleinern. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, sind alle Abfälle, sofern sie nicht in besondere Container Papier, Metall etc.) gehören, nur in gut verschlossenen Müllsäcken in die Container zu geben. Es wird gebeten, darauf zu achten, dass die Abfälle nicht daneben geschüttet und die Deckel der Container geschlossen werden.
Glas, Metall etc. sind in die dafür vorgesehenen Behälter in der näheren Wohnumgebung zu geben. Das Lagern von Kartons, Sperrmüll, Bauschutt, Gerümpel und dergleichen in und neben den Behältern ist nicht gestattet. Sperr- und Sondermüll ist auf den dafür vorgesehenen Mistplätzen der Stadt Wien zu entsorgen.
Die Müllraumtüren sind ordentlich und leise zu schließen.
Nicht benötigte zugestellte Werbeprospekte sollen von den Hausbewohnerinnen fachgerecht entsorgt und nicht auf den Brieffachanlagen zurückgelassen werden.
Garagenbenützung, Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge dürfen von den jeweiligen WohnungseigentümerInnen bzw. MieterInnen, nur auf den eigenen bzw. gemieteten Abstellplätzen, abgestellt werden.
Benzin, Öl, andere feuergefährliche Stoffe und sonstige Gegenstände dürfen nicht in der Garage gelagert werden.
Rauchen, Hantieren mit offenem Licht und feuergefährliche Arbeiten, sowie Reinigen und Reparieren der Kraftfahrzeuge in der Garage, sind verboten.
Jede Belästigung, insbesondere durch Hupen, Warmlaufenlassen des Motors und sonstiger Lärm ist zu vermeiden.
Benützung der Kinderwagen- und Fahrradabstellräume
Fahrräder und Kinderwägen sind ausschließlich in den Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen bzw. in den eigenen Kellerabteilen der jeweiligen EigentümerInnen abzustellen.
Die Türen der Kinderwagen- und Fahrradabstellräume sollten von den WohnungseigentümerInnen, nach Verlassen immer geschlossen und zugesperrt werden.
Benützung des Gartens
Das Rauchen ist im Garten generell erlaubt. Die jeweiligen RaucherInnen sind jedoch dazu verpflichtet,
die Zigarettenstummel in dafür vorgesehenen Behälter ordnungsgemäß zu entsorgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Tiefwurzler in den Gärten gepflanzt werden dürfen. Auch muss der/die jeweilige/r WohnungseigentümerIn, dafür sorgen, dass diese nicht entstehen oder sich ausbreiten können.
Die Hoftür (Ausgang Garten) ist über Nacht abzusperren. Jede/r sich im jeweiligen Hauseingangsbereich der Wohnhausanlage befindliche HausbewohnerIn soll nach der Abenddämmerung überprüfen, ob die Hoftür zugesperrt ist.
Geltung der Hausordnung
Diese von der Mehrheit der Wohnungeigentümergemeinschaft erlassene Hausordnung ist für alle Wohnungseigentümerlnnen verpflichtend.
Jene WohnungseigentümerInnen, die ihre Wohnungseigentumsobjekte vermieten, müssen ihre MieterInnen zur Einhaltung der Hausordnung verpflichten.
Wien am, 11.11.2019
conducta Hausverwaltung GmbH, Hausverwaltung